Strafverteidigung

Ich biete Ihnen engagierte strafrechtliche Vertretung gegen nahezu alle Tatvorwürfe und kann dazu auf eine sechsundzwanzigjährige, umfangreiche und vielfältige Berufserfahrung zurückgreifen. Durch ständige Weiterbildung als Fachanwältin für Strafrecht bin ich stetz über die aktuelle Rechtsprechung und neue Entwicklungen informiert.

Ich vertrete insbesondere in Betäubungsmittelstrafsachen, Ausländerstrafsachen, Jugendstrafsachen, Verkehrsstrafsachen und Arztstrafsachen sowie bei Vermögensdelikten und allgemeinen Strafsachen.



Wenn Sie in der Rolle des Beschuldigten mit einem Strafverfahren konfrontiert werden, stehen Sie dem staatlichen Machtapparat als Einzelne/r gegenüber. Dies erfordert eine starke kompetente Strafverteidigung, um die schwache Position der/des Beschuldigten zu stärken und deren/dessen Rechte durchzusetzen.
Es empfiehlt sich daher, sobald Sie Kenntnis von einem gegen Sie eingeleiteten Strafverfahren erlangen, eine Strafverteidigerin zu beauftragen. Es ist insbesondere zu empfehlen, anwaltlichen Rat einzuholen, wenn Sie eine polizeiliche Ladung zur Vernehmung als Beschuldigte/r erhalten. In der Regel ist davon abzuraten, einer entsprechenden Ladung nachzukommen. Sie haben in jeder Lage des Strafverfahrens das Recht zu schweigen. Angaben zum Tatvorwurf sollten regelmäßig nicht ohne vorherige Akteneinsichtnahme gemacht werden.

 

In strafrechtlichen Notfällen
bei Durchsuchung und Festnahme
erreichen Sie mich jederzeit unter der
Notfallnummer
0171 7446039

Wenn gegen Sie eine Durchsuchung durchgeführt wird, ziehen Sie sofort eine/n Anwalt/in hinzu.
Bestehen Sie darauf, sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen zu lassen. Wenn Gegenstände beschlagnahmt werden, lassen Sie sich darüber ein Protokoll aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände auf dem Protokoll aufgeführt sind. Erklären Sie sich nicht mit Beschlagnahmungen einverstanden. Geben Sie keine Erklärungen zu den Ihnen gemachten Vorwürfen ab. Sie haben das Recht zu schweigen. Sie sind nicht verpflichtet, Fragen der durchsuchenden Beamten zu beantworten.

Bei Festnahme lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen. Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch und äußern sich nicht zu den Tatvorwürfen oder zu sonstigen Umständen. Geben Sie lediglich Name und Anschrift an und benachrichtigen sofort eine Anwältin bzw. einen Anwalt.