Strafrecht

Strafrecht


Ich biete Ihnen engagierte strafrechtliche Vertretung gegen nahezu alle Tatvorwürfe und kann dazu auf eine langjährige, umfangreiche und vielfältige Berufserfahrung zurückgreifen. Durch ständige Weiterbildung als Fachanwältin für Strafrecht bin ich stets über die aktuelle Rechtsprechung und neue Entwicklungen informiert.

Ich vertrete sie sowohl als Beschuldigte oder Beschuldigter als auch als Verletzte oder Verletzter im Strafverfahren.

 

Strafverteidigung

Ich verteidige Sie im gesamten Strafverfahren engagiert und kompetent; vom Ermittlungsverfahren gegen Durchsuchung, Beschlagnahme und insbesondere Untersuchungshaft.

Ich verteidige in allgemeinen Strafsachen, insbesondere in Betäubungsmittelstrafsachen, Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz, Jugendstrafsachen, bei Vermögens- und Gewaltdelikten, sowie gegen Vorwürfe von Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen und politischen Aktionen von Landfriedensbruch bis Nötigung.

Wenn Sie in der Rolle der/des Beschuldigten mit einem Strafverfahren konfrontiert werden, stehen Sie dem staatlichen Machtapparat als Einzelne/r gegenüber. Dies erfordert eine starke kompetente Strafverteidigung, um die schwache Position der/des Beschuldigten zu stärken und deren/dessen Rechte durchzusetzen.
Es empfiehlt sich daher, sobald Sie Kenntnis von einem gegen Sie eingeleiteten Strafverfahren erlangen, eine Strafverteidigerin zu beauftragen. Es ist insbesondere zu empfehlen, anwaltlichen Rat einzuholen, wenn Sie eine polizeiliche Ladung zur Vernehmung als Beschuldigte/r erhalten. In der Regel ist davon abzuraten, einer entsprechenden Ladung nachzukommen. Sie haben in jeder Lage des Strafverfahrens das Recht zu schweigen. Angaben zum Tatvorwurf sollten regelmäßig nicht ohne vorherige Akteneinsichtnahme gemacht werden.


In strafrechtlichen Notfällen
bei Durchsuchung und Festnahme
erreichen Sie mich jederzeit unter der
Notfallnummer
0171 7446039
Wenn gegen Sie eine Durchsuchung durchgeführt wird, ziehen Sie sofort eine Strafverteidigerin hinzu. Sie haben das Recht Kontakt mit einer Strafverteidigerin aufzunehmen und dazu zu telefonieren. Sollten Sie keine Strafverteidigerin kennen oder diese nicht erreichbar sein, können Sie kostenlos eine Strafverteidigerin über das Notruftelefon der Vereinigung Berliner Strafverteidigerinnen hinzuziehen.
Bestehen Sie darauf, sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen zu lassen. Wenn Gegenstände beschlagnahmt werden, lassen Sie sich darüber ein Protokoll aushändigen und kontrollieren Sie, ob alle beschlagnahmten Gegenstände auf dem Protokoll aufgeführt sind. Erklären Sie sich nicht mit Beschlagnahmungen einverstanden. Legen Sie ausdrücklich Widerspruch ein und versuchen Sie sicherzustellen, dass Ihr Widerspruch aufgenommen wird. Geben Sie keine Erklärungen zu den Ihnen gemachten Vorwürfen ab. Sie haben das Recht zu schweigen. Sie sind nicht verpflichtet, Fragen der durchsuchenden Beamten zu beantworten.

Bei Festnahme lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen. Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch und äußern sich nicht zu den Tatvorwürfen oder zu sonstigen Umständen. Geben Sie lediglich Name und Anschrift an und benachrichtigen sofort eine Strafverteidigerin.

 

Vertretung von Opfern

Opfer von Straftaten haben Rechte im Strafverfahren, bei deren Durchsetzung ich Sie gerne unterstütze.
Die Rechte von Opfern im Strafverfahren wurden in den letzten Jahren durch eine Reihe gesetzlicher Regelungen, wie das Opferschutgesetz und die sog. Istanbul Konvention gestärkt. Die Umsetzung dieser Regelung in der juristischen und gerichtlichen Praxis ist aber weiterhin unzureichend. Dies gilt insbesondere für Opfer häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt und Opfer staatlicher Gewalt.
Verletzte im Strafverfahren, haben Informationsrechte und können bereits im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht nehmen lassen. Verfahrenseinstellungen kann durch Stellungsnahmen, Beschwerden und Klageerzwingungsanträgen entgegenwirkt werden.
Mit Erhebung der Anklage können sich Verletzte dem Strafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen dem Verfahren mit der Nebenklage anschließen.
Zudem könne Verletzte im Strafverfahren aus der Straftat resultierende zivilrechtliche Ansprüche, wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld mit einem Adhäsionsantrag geltend machen. Dadurch kann ein möglicherweise aufwendiges und teures Verfahren vor den Zivilgerichten vermieden werden.

Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, befinden sich regelmäßig allein deshalb meist schon in einer schwierigen Lebenslage, was die Durchsetzung ihrer Rechte erschwert.

 


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https://gewaltschutzambulanz.charite.de/angebot_der_gewaltschutzambulanz

https://www.charite.de/service/pressemitteilung/artikel/detail/meilenstein_im_opferschutz

https://kop-berlin.de/