VERSCHIEDENES
Hessen Polizeigewalt
Klageerzwingungsverfahren im Fall Farah
Am 2.8.2022 wurde der 23 Jahre alte Amin Farah in Frankfurt am Main von einem SEK-Beamten erschossen.
Das Verfahren wurde am 28.6.2024 gemäß § 170 StPO eingestellt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft läge kein hinreichender Tatverdacht vor. Der Beschuldigte SEK-Beamte sei durch Notwehr gerechtfertigt. Gegen die Einstellung ließ der Bruder des Getöteten Beschwerde einlegen. Diese Beschwerde wurde mit Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft vom 10.2.2025 verworfen. Dagegen habe ich nunmehr im Auftrag des Bruders des Getöteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim OLG Frankfurt am Main gestellt und beantragt Anklage gegen den SEK-Beamten, der die tödlichen Schüsse abgegeben hat, zu erheben.
Die tödlichen Schüsse erscheinen als Abschluss einer den Einsatz eskalierenden Kette von Fehlentscheidungen. Die Annahme von Notwehr passt nicht zu den Ergebnissen der Spurensicherung am Tatort, dem rechtsmedizinischen Gutachten und der Tatrekonstruktion.